Eine barrierefreie Website ist längst kein „Extra“ mehr – sondern essenziell. Für Menschen mit Behinderung kann das Internet ein Fenster zur Welt sein – vorausgesetzt, es ist ohne Hürden zugänglich. Ob durch Sehbeeinträchtigung, motorische Einschränkungen oder kognitive Besonderheiten: Viele Nutzer:innen sind auf technische und inhaltliche Barrierefreiheit angewiesen.
In einer zunehmend digitalen Gesellschaft gewinnt dieses Thema enorm an Bedeutung. Und nicht nur aus ethischer Sicht: Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das 2025 in Kraft tritt, wird Barrierefreiheit in vielen Bereichen zur gesetzlichen Pflicht. Wer seine Website jetzt entsprechend optimiert, schafft nicht nur Zugang – sondern Vertrauen, Sichtbarkeit und Zukunftssicherheit.
Dieser Beitrag liefert eine umfangreiche Checkliste für barrierefreies Webdesign, beantwortet die wichtigsten Fragen und gibt Ihnen praxisnahe Tipps zur Umsetzung – fundiert, verständlich und mit Blick auf die neuesten Anforderungen.
Die Basis jeder barrierefreien Website ist die Technik. Nur wenn der Quellcode korrekt aufgebaut ist, können Screenreader, Tastatursteuerung und andere Assistenztechnologien funktionieren.
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, <main>
und <footer>
helfen Assistenztechnologien, Inhalte korrekt zu interpretieren.<h1>
bis <h6>
, logisch gegliedert.<label>
-Elemente mit eindeutigen Zuordnungen.alt
-Attribut.alt=""
versehen, um unnötige Screenreader-Ausgaben zu vermeiden.Eine barrierearme visuelle Gestaltung verbessert die Lesbarkeit und unterstützt Menschen mit Sehschwächen, Farbenblindheit oder Konzentrationsproblemen.
Eine gute Website ist mehr als hübsch – sie ist leicht zu bedienen und klar strukturiert. Gerade für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernbehinderungen ist eine verständliche Logik entscheidend.
Viele Nutzer:innen verwenden spezielle Software, um Websites zu bedienen – z. B. Screenreader, Braillezeilen oder Sprachsteuerung.
Die folgenden Ressourcen helfen dir dabei, deine Website gezielt und systematisch zu überprüfen:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft. Ab diesem Datum müssen bestimmte digitale Angebote gesetzeskonform barrierefrei zugänglich sein – aber nicht alle Website-Betreiber:innen sind betroffen. Die detaillierten Anforderungen findest Du im Gesetz und in der begleitenden Verordnung (BFSGV).
Du bist verpflichtet, wenn Du als Unternehmen (egal ob juristische oder natürliche Person), Selbstständige:r oder Verein digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher:innen (B2C) anbietest – z. B.:
Ausnahmen gelten nur in zwei klar definierten Fällen:
Wichtig: Diese Ausnahmen gelten nicht automatisch. Du musst sie im Zweifelsfall nachweisbar begründen und dokumentieren.
Für Websites und Online-Shops gilt keine Übergangsfrist: Sie müssen ab dem 28. Juni 2025 vollständig barrierefrei sein.
Bei produktbezogenen Dienstleistungen (wie Geldautomaten oder Lesegeräten), die vor dem Stichtag in Betrieb genommen wurden, gelten teils längere Fristen – bis 2030 oder 2040, je nach Gerätetyp.
Die Einhaltung des Gesetzes wird von Marktüberwachungsbehörden kontrolliert.
Mögliche Sanktionen:
Zusätzlich musst Du eine Barrierefreiheitserklärung auf Deiner Website veröffentlichen. Diese muss auch auf bestehende Barrieren hinweisen und ein Verfahren für Barrierefreiheitsbeschwerden enthalten.
Die Frage, ob eine Website barrierefrei ist, lässt sich nicht pauschal beantworten – aber es gibt verlässliche Prüfmethoden, die erste klare Hinweise liefern. Besonders für den Einstieg oder regelmäßige Quick-Checks sind automatisierte Prüf-Tools ein unverzichtbares Instrument.
Diese Tools analysieren Deine Website auf technische Barrieren, die sich automatisiert erkennen lassen. Dazu zählen z. B. fehlende Alternativtexte, falsche Überschriftenhierarchien oder ungenügende Farbkontraste.
Alle genannten Tools lassen sich ohne tiefes technisches Wissen nutzen und sind (teilweise in der Basisversion) kostenlos.
Automatisierte Tools decken in der Regel nur rund ein Drittel aller möglichen Barrieren ab – insbesondere technisch erkennbare Fehler. Sie liefern also eine wichtige Grundlage, aber kein vollständiges Urteil über den Barrierefreiheitsgrad Deiner Website.
Manuelle Prüfungen – z. B. durch Tests mit Tastaturnavigation, Screenreadern oder echten Nutzer:innen mit Behinderung – sind unerlässlich, um Usability, Verständlichkeit und Nutzererlebnis wirklich beurteilen zu können.
Barrierefreiheit ist kein Randthema mehr – sie wird zum zentralen Bestandteil moderner Webentwicklung. Ob gesetzliche Vorgabe oder aus Überzeugung: Eine barrierefreie Website ist ein starkes Zeichen für Inklusion, digitale Qualität und Weitblick.
Nutze die bereitgestellten Checklisten, lass Deine Seite testen und gehe schrittweise vor. So schaffst Du einen digitalen Ort, der alle Menschen einlädt – nicht ausschließt.